AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Der Firma VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH • Jaffestraße 12 a • 21109 Hamburg

Auf das Vertrauensverhältnis zwischen der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH und dem Kunden ist unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen das deutsche Recht anwendbar.

Abweichungen von diesen Bedingungen, welche als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses gelten, sind nur rechtswirksam, sofern sie von der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH schriftlich bestätigt worden sind.


1. Angebot und Preise

Die Angebote der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise verstehen sich rein netto, für Lieferung ab Werk, Transportkosten und Verpackung werden separat verrechnet. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen bleiben vorbehalten, werden jedoch ohne anders laufende Vereinbarungen frühmöglichst mitgeteilt. Ausnahme-Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2. Dokumente

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, technische Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unserseits weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung benutzt werden. Auf Verlangen sind der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH sämtliche Unterlagen zurückzugeben. Anfällige Verletzung der Diskretions- und Rückgabepflicht berechtigen die VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH zur Geltendmachung von Schadenersatz oder zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Lieferfristen

Die VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH ist bestrebt, die von ihr genannten und sorgfältig ermittelten Liefertermine auch beim Auftreten nicht vorauszusehender Schwierigkeiten einzuhalten, doch kann dafür keine bindende Zusicherung abgegeben werden. Die Lieferfristen laufen ab Datum der Auftragsbestätigung, bzw. nach Vorliegen aller technischen Voraussetzungen, Grundlagen und allenfalls kundenseitig nötigen Vorkehrungen. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen oder Folgekosten aus verspäteter Lieferung können geltend gemacht werden.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungsverbindungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH und dem Kunden. Wechsel oder Schecks gelten erst bei Gutschrift durch die Bank als Zahlung. Die Zurückhaltung der Zahlung oder die Verrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Verzug

Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, werden ab Verfall Verzugszinsen verrechnet.
Der Verzugszinssatz liegt ein Prozent über dem jeweiligen Eintritt des Verzugs gültigen Hypothekenzinssatzes der Deutschen Bank für Neuhypotheken im ersten Rang.
Wird nach Abschluss des Kaufes bekannt, dass sich der Kunde in ungünstiger Vermögenslage befindet, so kann die VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH Sicherheiten verlangen oder unter Abrechnung der gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Kunden auf dessen Kosten eintragen zu lassen.
Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebaulichkeiten dienen, noch dürfen sie verkauft oder vermietet werden ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis, sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.

7. Garantie

Die Garantie beträgt für neue Verkaufsgegenstände sechs Monate ab Inbetriebnahme, höchstens aber zwölf Monate seit Fertigstellung im Werk.
Die Garantie beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder nach Ermessen der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH auf die Vergütung des Lieferwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile.
Für eingebaute Apparate und wichtige Fertigteile von Drittfirmen wie z.B. Pneus, Messgeräte, Hydraulikpumpen, Sonderausrüstungen etc. übernehmen wir die gleiche Garantie, wie sie von den betreffenden Unterlieferanten gewährt wird.

8. Von der Garantie ausgeschlossen

sind Schäden durch Unfall, Überlastung, Mißachten von Betriebs- und Wartungsvorschriften, natürliche Abnutzung, von Dritten ausgeführte Reparaturen.
Wir lehnen jede Haftpflicht ab für Personen- oder Sachschäden, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn oder andere Forderungen.

9. Ausführung von Garantiearbeiten

Garantiearbeiten werden in den Werkstätten der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH ausgeführt.
Arbeiten von Drittfirmen dürfen nur mit vorgängigem Einverständnis der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH erfolgen. Die von Drittfirmen in Rechnung gestellten Kosten übernimmt die VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH bis zur Höhe ihrer Selbstkostenansätze.
Für gelieferte Einzel-, Neu – und Austauschteile schließt unsere Garantie keine Demontage- und Montagekosten ein.
Die Garantie für Anlagen und Geräte im Ausland beschränkt sich auf den Ersatz defekter Teile.

10. Vertragsrücktritt des Kunden

Wird ein Kaufvertrag oder eine Auftragsbestätigung durch Verschulden des Kunden rückgängig gemacht, ist die VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, eine Konventionalstrafe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.

11. Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort für beide Parteien ist Hamburg.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der VIDOBE Stahlbau & Schweisstechnik GmbH und dem Kunden
ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.